Satzung

Arbeitsgemeinschaft für Grundlagenforschung (AfG) in der DGZMK

Eine eigene Satzung existiert nicht, es gilt die Satzung der DGZMK sowie die Geschäftsordnung für Arbeitsgemeinschaften in der DGZMK.

In den Hauptversammlungen der Arbeitsgemeinschaft für Grundlagenforschung (AfG) sind folgende (satzungsähnliche) Beschlüsse gefasst worden:

  • Der Vorstand setzt sich zusammen aus einem Zahnmediziner und einem Naturwissenschaftler.
  • In den jährlichen Hauptversammlungen wird jeweils ein neuer 2. Vorsitzender gewählt. Der bisherige 2. Vorsitzende rückt auf den 1. Vorsitz auf. Der bisherige 1. Vorsitzende scheidet damit aus dem Vorstand aus. Nach einem Mitgliederbeschluß vom 10.01.97 sind Wiederwahlen möglich, so daß sich für das folgende Jahr an den Positionen der 1. und 2. Vorsitzenden nichts ändert.

Der Schriftführer wird ebenfalls jährlich gewählt. Wiederwahlen sind möglich. Zweckmäßigerweise sollte der Schriftführer über einen längeren Zeitraum (z.B. 5 Jahre) amtieren.