Das Fortbildungssiegel der DGZMK

Die DGZMK hat mit Beschluss des Vorstandes vom 9.10.2001 auf ihrer Jahrestagung in Mannheim die Einführung eines Fortbildungssiegels auf den Weg gebracht. Das inzwischen gemeinsame Fortbildungssiegel der DGZMK und BZÄK ist Bestandteil des freiwilligen Fortbildungsnachweises. Damit kann jedes DGZMK-Mitglied seine Aktivitäten dokumentieren. Dieses System kann, wenn gewünscht, auch zum gleichzeitigen Nachweis im Rahmen der Pflichtfortbildung verwendet werden.

Basis des erstmalig 2005 ausgestellten Siegels ist ein gemeinsamer Punktekatalog, in der aktualisierten Fassung verabschiedet am 15.06.2013.  
Sobald Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Mitglieder der DGZMK sind, über einen Zeitraum von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte erlangt haben, können sie das Fortbildungssiegel bei der DGZMK erstmalig beantragen. Anschließend kann das Siegel jährlich mittels Folgeantrag verlängert werden. Voraussetzung dafür sind 50 Fortbildungspunkte in den vergangenen zwölf Monaten.

 

 

 

Formular zur Beantragung des Siegels

 

Leitsätze

Aktuelles

In Erinnerung an Dr. Dr. Jürgen Weitkamp
03.02.2025
© BZÄK/Lopata Am 30. Januar 2025 verstarb unser DGZMK-Ehrenmitglied Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. Er war ein engagierter Vordenker der Zahnheilkunde, der mit unermüdlichen Einsatz für...
Neue S3-Leitlinie „Therapie der Lippen-Kiefer-Gaumen-Fehlbildungen“ veröffentlicht
29.01.2025
Ziel dieser Leitlinie ist es, objektive, evidenz- und konsensbasierte Informationen für die Behandlung von Patienten mit LKGF zur Verfügung zu stellen. Durch Standardisierung der...