Das Fortbildungssiegel der DGZMK

Die DGZMK hat mit Beschluss des Vorstandes vom 9.10.2001 auf ihrer Jahrestagung in Mannheim die Einführung eines Fortbildungssiegels auf den Weg gebracht. Das inzwischen gemeinsame Fortbildungssiegel der DGZMK und BZÄK ist Bestandteil des freiwilligen Fortbildungsnachweises. Damit kann jedes DGZMK-Mitglied seine Aktivitäten dokumentieren. Dieses System kann, wenn gewünscht, auch zum gleichzeitigen Nachweis im Rahmen der Pflichtfortbildung verwendet werden.

Basis des erstmalig 2005 ausgestellten Siegels ist ein gemeinsamer Punktekatalog, in der aktualisierten Fassung verabschiedet am 15.06.2013.  
Sobald Zahnärztinnen und Zahnärzte, die Mitglieder der DGZMK sind, über einen Zeitraum von drei Jahren 150 Fortbildungspunkte erlangt haben, können sie das Fortbildungssiegel bei der DGZMK erstmalig beantragen. Anschließend kann das Siegel jährlich mittels Folgeantrag verlängert werden. Voraussetzung dafür sind 50 Fortbildungspunkte in den vergangenen zwölf Monaten.

 

 

 

Formular zur Beantragung des Siegels

 

Leitsätze

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Update der S1-Handlungsempfehlung „Okklusale Dysästhesie – Diagnostik und Management“ (AWMF 083-037) veröffentlicht
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